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KATE

GORIEN

Zur Einreichung für den FIABCI Prix
d’Excellence Austria 2024 sind Projekt-entwicklungen mit Standort in Österreich zugelassen, die von 1. Jänner 2022 bis
1. Juni 2024 fertiggestellt wurden und sich erfolgreich im Betrieb befinden.
 

Die Projekte müssen ohne externe finanzielle Unterstützungen nachhaltig wirtschaftlich* sein (außer Kategorie 5 "Spezial-immobilien") und klare Alleinstellungsmerkmale bzw. Innovationen aufweisen. Jedes Projekt darf nur einmal eingereicht werden.

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Bei der Einreichung sind Immobilienprojekte einer

der fünf Kategorien zuzuordnen: 

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1. Wohnen (frei finanziert)


2. Gewerbe (Büro, neue Arbeitswelten, Coworking,
Retail, Logistik, Produktion etc.)


3. Hotel (Betreutes Wohnen, Studentenheime etc.)

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4. Altbau (Renovieren und Bauen im Bestand)

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5. Spezialimmobilien (z.B. öffentliche Gebäude, Museen, subventionierte Immobilien aller Art. Diese Kategorie setzt als Einzige keine Wirtschaftlichkeit voraus)

 

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Bewerbungszeitraum: 1. Juni - 30. Sept 2024

 

Die Teilnahmegebühr für Projekteinreichungen beträgt regulär 

€ 600 zzgl. USt., für FIABCI und ÖVI Mitglieder € 400 zzgl. USt.

Der Einreicher des Projekts erhält einen Rabatt von 50% auf ein Ticket für die Preisverleihung. Finalisten (die Top 3 jeder Kategorie) erhalten jeweils 2 Freikarten, werden offiziell verkündet und medienwirksam präsentiert via Presseausendung, Online Gallerie, im gedruckten Jahrbuch und im Videodreh für die Preisverleihung.

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*Hinweis: Wirtschaftlichkeit/Sensible Daten:

Um faire Bedingungen für alle Teilnehmer zu schaffen, ist bei den Kategorien Wohnen, Gewerbe, Hotel und Altbau die Marktfähigkeit der Projekte nachzuweisen. Dafür sind einige wenige relevante wirtschaftliche Eckdaten bekannt zu geben sowie Förderungen oder Subventionen offen
zu legen (z.B. unter Marktniveau angesetzte Grundstückspreise, Zuschüsse o.ä.). Jeder Teilnehmer kann diese Daten als "sensibel" kennzeichnen,
damit werden sie keinesfalls für Veröffentlichungen verwendet, sondern werden ausschließlich von der Jury eingesehen, die ebenfalls der Verschwiegenheit unterliegt. Für die Kategorie Spezialimmobilien ist dies nicht nötig, sie setzt als Einzige keine Wirtschaftlichkeit voraus.

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